Seftigen M.G.H. zu Bern entscheiden, dass vom Zehnten ab sieben Schupposen zu Seftigen, von dem der Pfrund Kirchdorf ein Sechzehntel zustünde, an Rudolf von Erlach zum voraus je 3 Mütt Dinkel und Haber zufallen und vom übrigen ihm drei Viertel und der Pfrund Kirchdorf ein Viertel zukommen soll. Da

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:F. Seftigen, 1588.05.08
Fach (Urkunden):F. Seftigen
Entstehungszeitraum:08.05.1588
Zeitraum 2:18.05.1588
Titel:M.G.H. zu Bern entscheiden, dass vom Zehnten ab sieben Schupposen zu Seftigen, von dem der Pfrund Kirchdorf ein Sechzehntel zustünde, an Rudolf von Erlach zum voraus je 3 Mütt Dinkel und Haber zufallen und vom übrigen ihm drei Viertel und der Pfrund Kirchdorf ein Viertel zukommen soll. Datierung: 08.05.1588 / 18.05.1588 Kopie, 18. Jahrhundert
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query-test.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58030
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

TEST Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern