Seftigen Statthalter und Rat zu Bern entscheiden auf Beschwerde des Schultheissen Johann von Wattenwyl (im Namen des jungen Hieronymus von Luternau, Twingherrn zu Belp), dass Alt-Freiweibel Hans (Johann) Schwab zu Belp sein eigenmächtig zugelegtes Siegel zerbrechen lassen soll, doch ohne Nachteil

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:F. Seftigen, 1588.02.10
Fach (Urkunden):F. Seftigen
Entstehungszeitraum:10.02.1588
Zeitraum 2:20.02.1588
Titel:Statthalter und Rat zu Bern entscheiden auf Beschwerde des Schultheissen Johann von Wattenwyl (im Namen des jungen Hieronymus von Luternau, Twingherrn zu Belp), dass Alt-Freiweibel Hans (Johann) Schwab zu Belp sein eigenmächtig zugelegtes Siegel zerbrechen lassen soll, doch ohne Nachteil seiner Ehre. Datierung: 10.02.1588 / 20.02.1588
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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