Stift Das Gericht zu Bern erkennt, dass Johannes von Herbligen von Thun, Burger zu Bern, 50 Gulden, die seine Ehefrau Clara (Klara) sel. mit ihrer Morgengabe letztwillig für ein ewiges Licht bei ihrem und ihrer Vorfahren Grabe in der Leutkirche zu Bern bestimmt hatte, entweder bar ausrichten oder

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Stift
Fach (Urkunden):Stift
Entstehungszeitraum:14.12.1409
Titel:Das Gericht zu Bern erkennt, dass Johannes von Herbligen von Thun, Burger zu Bern, 50 Gulden, die seine Ehefrau Clara (Klara) sel. mit ihrer Morgengabe letztwillig für ein ewiges Licht bei ihrem und ihrer Vorfahren Grabe in der Leutkirche zu Bern bestimmt hatte, entweder bar ausrichten oder auf liegenden Gütern versichern soll.
Siegler:Petermann (Peter) von Krauchthal, Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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