Seftigen Einzugsordnung für die Kirchhöre Belp mit den Twingherrschaften Belp, Toffen, Kehrsatz, Englisberg (statt irrtümlich Rümligen) und Muhlern. Hinter dem Namen Adrian Baumgarter war zuerst Raum frei gelassen, dann wurde nachträglich irrtümlicherweise das Wort Rümligen eingesetzt. Adrian Baum

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:25.05.1549
Titel:Einzugsordnung für die Kirchhöre Belp mit den Twingherrschaften Belp, Toffen, Kehrsatz, Englisberg (statt irrtümlich Rümligen) und Muhlern. Hinter dem Namen Adrian Baumgarter war zuerst Raum frei gelassen, dann wurde nachträglich irrtümlicherweise das Wort Rümligen eingesetzt. Adrian Baumgarter ist zwischen 1545 bis 1570 eindeutig als Twingherr zu Englisberg bezeugt, in Rümligen aber war zu dieser Zeit Johann Zeender Herrschaftsherr. Rümligen gehörte übrigens auch gar nicht in die Kirchhöre Belp, sondern zu Thurnen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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