Nidau Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen als Appellationsinstanz den Entscheid der Vennerkammer (vom 23.06.1744), wonach die Witwe von Albrecht von Wattenwyl zu Diessbach (Oberdiessbach) für den ihr zustehenden Viertel des mannlehenpflichtigen Ipsach-Zehntens einen neuen Trager zu stellen und

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Nidau
Fach (Urkunden):Nidau
Entstehungszeitraum:02.03.1745
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern bestätigen als Appellationsinstanz den Entscheid der Vennerkammer (vom 23.06.1744), wonach die Witwe von Albrecht von Wattenwyl zu Diessbach (Oberdiessbach) für den ihr zustehenden Viertel des mannlehenpflichtigen Ipsach-Zehntens einen neuen Trager zu stellen und bei der Neuübertragung des Lehens an diesen den geforderten Ehrschatz zu entrichten hat. Beilagen: Memorial (des Stadtschreibers Mutach), Gegenmemorial der Witwe von Wattenwyl, Verzeichnis der Handänderungen des Ipsach-Zehntens 1530-1740
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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