Niedersimmental Das Gericht zu Bern hält Hans (Johann) Ribo von Bern an, die Güter zu Spiez, die er dem Deutschordenshaus Bern als freies Eigen übergeben hat, von einem Zins von 5 Schillingen an die Kirche von Spiez zu ledigen. Die Urkunde wurde am 24.07.1951 aus dem Fach Frutigen ins Fach Nieders

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Niedersimmental
Fach (Urkunden):Niedersimmental
Entstehungszeitraum:13.03.1447
Titel:Das Gericht zu Bern hält Hans (Johann) Ribo von Bern an, die Güter zu Spiez, die er dem Deutschordenshaus Bern als freies Eigen übergeben hat, von einem Zins von 5 Schillingen an die Kirche von Spiez zu ledigen. Die Urkunde wurde am 24.07.1951 aus dem Fach Frutigen ins Fach Niedersimmental versetzt. Vgl. Urkunde vom 16.10.1442
Siegler:Junker Ulrich von Erlach d.Ä., Schultheiss zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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