Laupen Das Gericht zu Gümmenen erkennt auf die Klage des Vogts zu Laupen, dass der Zehnten zu Ey - Mannlehen von der Stadt Bern - an M.G.H. heimgefallen sei, weil Peter Remund von Buttenried und Jakob Salvisberg versäumt hatten, nach dem Tod ihre Grossvaters um Neubelehnung nachzusuchen. Rechtsque

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:F. Laupen, 1582.07.19
Fach (Urkunden):F. Laupen
Entstehungszeitraum:19.07.1582
Titel:Das Gericht zu Gümmenen erkennt auf die Klage des Vogts zu Laupen, dass der Zehnten zu Ey - Mannlehen von der Stadt Bern - an M.G.H. heimgefallen sei, weil Peter Remund von Buttenried und Jakob Salvisberg versäumt hatten, nach dem Tod ihre Grossvaters um Neubelehnung nachzusuchen. Rechtsquellen Laupen, S. 260, Nr. 129
Siegler:Stadt Laupen (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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