Laupen Das Gericht zu Mauss erkennt auf Klage des Junkers Sulpitius Brüggler, dass Claus (Niklaus) Zosso wegen unbefugten Holzschlagens in den Wäldern von Mühleberg dem Herrschaftsherrn bussfällig sei, ausser er vermöchte sein Recht auf Holzhau daselbst nachzuweisen. Vgl. Rechtsquellen Laupen, S.

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Laupen
Fach (Urkunden):Laupen
Entstehungszeitraum:08.05.1486
Titel:Das Gericht zu Mauss erkennt auf Klage des Junkers Sulpitius Brüggler, dass Claus (Niklaus) Zosso wegen unbefugten Holzschlagens in den Wäldern von Mühleberg dem Herrschaftsherrn bussfällig sei, ausser er vermöchte sein Recht auf Holzhau daselbst nachzuweisen. Vgl. Rechtsquellen Laupen, S. 28, Anmerkung 1
Siegler:Gilian Achshalm (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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