Konolfingen Verbot Der Staat Bern lässt jedes unbefugte Betreten und Befahren und jede Beschädigung von Hofstatt und "Beundlimatt" der Pfrund Grosshöchstetten verbieten., 1868.02.27 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:27.02.1868
Titel:Verbot Der Staat Bern lässt jedes unbefugte Betreten und Befahren und jede Beschädigung von Hofstatt und "Beundlimatt" der Pfrund Grosshöchstetten verbieten.
Archivalienart:Urkunde
 

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