Konolfingen Die Besitzer des M.G.H. zu Bern mannlehenpflichtigen Zehntens zu Rüfenacht bei Gümligen unterstellen ein Stück (11 1/2 Jucharten) bisher nicht mannlehenspflichtigen Landes in diesem Bezirk, gegen eine Entschädigung von 30 Talern, fortan der Mannlehenspflicht., 1774.05.10 (Archiveinheit

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Konolfingen
Fach (Urkunden):Konolfingen
Entstehungszeitraum:10.05.1774
Titel:Die Besitzer des M.G.H. zu Bern mannlehenpflichtigen Zehntens zu Rüfenacht bei Gümligen unterstellen ein Stück (11 1/2 Jucharten) bisher nicht mannlehenspflichtigen Landes in diesem Bezirk, gegen eine Entschädigung von 30 Talern, fortan der Mannlehenspflicht.
Siegler:David Salomon von Wattenwyl, Deutschseckelmeister (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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