HA Worb Revers von Hans (Johann) Hofmann, Obmann und des Gerichts zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, der ihm zuhanden der beiden Stiefsöhne Bendicht (Benedikt) und Niklaus Sterchi erlaubt hat, im sogenannten "Kreuzacker" zu Worb beim neuerbauten Wohnhaus ein Stöckli zu erstelle

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:1771
Zeitraum 2:04.11.1772
Titel:Revers von Hans (Johann) Hofmann, Obmann und des Gerichts zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, der ihm zuhanden der beiden Stiefsöhne Bendicht (Benedikt) und Niklaus Sterchi erlaubt hat, im sogenannten "Kreuzacker" zu Worb beim neuerbauten Wohnhaus ein Stöckli zu erstellen, wozu er ihm auch das Feuerstattrecht erteilt hat. Hans Hofmann verpflichtet sich im Namen seiner Stiefsöhne und ihrer Erben, ab dem Stöckli jährlich 1 Mäss Dinkel Bodenzins zu entrichten. Beilage: Zeitgenössische Kopie
Siegler:Emanuel von Graffenried, Herr zu Worb (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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