HA Worb Erblehenrevers von Johannes Roth, Capitain-Lieutenant und des Gerichts zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, um die neuerliche Belehnung mit der Taverne zu Worb, die Roth wegen Saumseligkeit in der Entrichtung des Lehenzinses verwirkt hatte. Der Lehenzins beträgt weiterhin

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:05.03.1770
Titel:Erblehenrevers von Johannes Roth, Capitain-Lieutenant und des Gerichts zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, um die neuerliche Belehnung mit der Taverne zu Worb, die Roth wegen Saumseligkeit in der Entrichtung des Lehenzinses verwirkt hatte. Der Lehenzins beträgt weiterhin 7 Pfund. In die Urkunde ist der Lehenrevers von Conrad (Konrad) Brunner vom 06.02.1556 inseriert.
Siegler:Johann Friedrich Ryhiner, Herrschaftsverwalter zu Worb (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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