HA Worb Revers von Peter Lehmann ab der Wislen, Gerichtsäss zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, der ihm erlaubt hat, bei seinem neu erbauten Haus, unweit des Dorfes Worb, noch ein Stöckli zu erstellen, und dazu auch das Feuerstattrecht erteilt hat. Peter Lehmann verpflichtet sic

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:HA Worb
Fach (Urkunden):HA Worb
Entstehungszeitraum:03.04.1769
Zeitraum 2:05.05.1769
Titel:Revers von Peter Lehmann ab der Wislen, Gerichtsäss zu Worb, gegen Emanuel von Graffenried, Herrn zu Worb, der ihm erlaubt hat, bei seinem neu erbauten Haus, unweit des Dorfes Worb, noch ein Stöckli zu erstellen, und dazu auch das Feuerstattrecht erteilt hat. Peter Lehmann verpflichtet sich, ab dem Stöckli jährlich 1 Mäss Dinkel Bodenzins zu entrichten. Beilagen: Zwei zeitgenössische Kopien
Siegler:Johann Friedrich Ryhiner, Verwalter der Herrschaft Worb (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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