Frutigen Wasserrechts- und Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern, als Besitzer von Pfarrhaus und Pfrundgut in Frutigen, räumt der Kirchgemeinde Frutigen, als Besitzerin von Kirche und Friedhöfen zu Frutigen, für einen Brunnen bei der Kirche ein förmliches Wasser- und Wasserdurchleitungsrecht ein.,

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:08.06.1926
Titel:Wasserrechts- und Dienstbarkeitsvertrag Der Staat Bern, als Besitzer von Pfarrhaus und Pfrundgut in Frutigen, räumt der Kirchgemeinde Frutigen, als Besitzerin von Kirche und Friedhöfen zu Frutigen, für einen Brunnen bei der Kirche ein förmliches Wasser- und Wasserdurchleitungsrecht ein.
Archivalienart:Urkunde
 

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