Frutigen Tauschvertrag Die Burgerbäuert Scharnachthal überlässt dem Staat Bern ein Stück Wald (11.20 Aren) von ihrer sogenannten "Staldenallmend" in Rufenen, Gemeinde Reichenbach, und tauscht dafür einen Streifen (16.24 Aren) vom sogenannten "Hinderstliwald" in Scharnachthal ein. Der Staat Bern be

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:16.10.1913
Titel:Tauschvertrag Die Burgerbäuert Scharnachthal überlässt dem Staat Bern ein Stück Wald (11.20 Aren) von ihrer sogenannten "Staldenallmend" in Rufenen, Gemeinde Reichenbach, und tauscht dafür einen Streifen (16.24 Aren) vom sogenannten "Hinderstliwald" in Scharnachthal ein. Der Staat Bern behält sich ein Holzgatafelrecht auf dem abgetretenen Stück vor, die Burgerbäuert Scharnachthal ein Schlittwegrecht.
Archivalienart:Urkunde
 

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