Frutigen Das Gericht zu Aeschi schützt das St. Vinzenzenstift (St. Vinzenzstift) in Bern im Besitz des "Tschüppenguts" im Dorf Krattigen, das mit dem Besitztum des Frauenklosters zu Interlaken an das Stift gekommen ist, gegen Ansprüche des Hensli (Johann) Welti. Vgl. Urkunde vom 07.09.1482, 1487.0

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Frutigen
Fach (Urkunden):Frutigen
Entstehungszeitraum:12.03.1487
Titel:Das Gericht zu Aeschi schützt das St. Vinzenzenstift (St. Vinzenzstift) in Bern im Besitz des "Tschüppenguts" im Dorf Krattigen, das mit dem Besitztum des Frauenklosters zu Interlaken an das Stift gekommen ist, gegen Ansprüche des Hensli (Johann) Welti. Vgl. Urkunde vom 07.09.1482
Siegler:Ludwig Archer, Tschachtlan zu Mülinen (f.)
Archivalienart:Urkunde
 

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