Freiheiten Vidimus vom 31.01.1364 König Karl IV. kündigt der Stadt Bern an, dass er ihr die Bestätigung ihrer Handfesten, Rechte und guten Gewohnheiten durch Konrad Münch von Landskron überbringen lasse; die Stadt soll Münch zu des Königs und des Reiches Handen huldigen. Fehlt in den Fontes siehe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Freiheiten
Fach (Urkunden):Freiheiten
Entstehungszeitraum:18.01.1348
Zeitraum 2:31.01.1364
Titel:Vidimus vom 31.01.1364 König Karl IV. kündigt der Stadt Bern an, dass er ihr die Bestätigung ihrer Handfesten, Rechte und guten Gewohnheiten durch Konrad Münch von Landskron überbringen lasse; die Stadt soll Münch zu des Königs und des Reiches Handen huldigen. Fehlt in den Fontes siehe sub 11.01.1293
Siegler:Notariatszeichen von Johann Bovis, kaiserlicher Notar in Bern
Archivalienart:Urkunde
 

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