Freiburg Die Städte Bern und Freiburg vereinbaren die Einsetzung eines Schiedsgerichtes, das über den weiteren Fortbestand ihres alten Burgrechts befinden soll. Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 358 h, 1453.09.08 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Freiburg
Fach (Urkunden):Freiburg
Entstehungszeitraum:08.09.1453
Titel:Die Städte Bern und Freiburg vereinbaren die Einsetzung eines Schiedsgerichtes, das über den weiteren Fortbestand ihres alten Burgrechts befinden soll. Stadtrecht von Bern, IV, 1, S. 358 h
Siegler:Stadt Bern (I) / Stadt Freiburg (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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