Freiburg Baurechtsvertrag Der Staat Bern als Kollator des "Pfrundguts" von Kerzers räumt der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kerzers ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein auf seiner Liegenschaft "Herres Rain" ("Herresrain") [Wiese (9.30 Aren)] in der Gemeinde Kerzers. Verwendungszwec

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Freiburg
Fach (Urkunden):Freiburg
Entstehungszeitraum:31.10.1977
Titel:Baurechtsvertrag Der Staat Bern als Kollator des "Pfrundguts" von Kerzers räumt der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Kerzers ein selbständiges und dauerndes Baurecht ein auf seiner Liegenschaft "Herres Rain" ("Herresrain") [Wiese (9.30 Aren)] in der Gemeinde Kerzers. Verwendungszweck: Erstellung eines Kirchgemeindehauses.
Archivalienart:Urkunde
 

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