Burgdorf M.G.H. bestätigen einen Spruch zweier Ratsboten vom 15.06.1547, wonach die Leute von Krauchthal und Hub den von ihnen gereuteten Längenberg zu ihren Gütern schlagen dürfen, doch nur als Lehen von M.G.H., mit den entsprechenden Pflichten. Weiter bestätigen M.G.H. die am 28. 05.1548 vorgeno

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:12.03.1550
Titel:M.G.H. bestätigen einen Spruch zweier Ratsboten vom 15.06.1547, wonach die Leute von Krauchthal und Hub den von ihnen gereuteten Längenberg zu ihren Gütern schlagen dürfen, doch nur als Lehen von M.G.H., mit den entsprechenden Pflichten. Weiter bestätigen M.G.H. die am 28. 05.1548 vorgenommene Ausmarchung des "Rüschbodenwaldes", wo denen von Krauchthal und Hub ein beschränktes Holzschlagrecht zusteht.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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