Burgdorf Das Gericht zu Krauchthal spricht Peter Grossniklaus von Dietertwald von der Anklage des unbefugten Fällens eines dürren Stocks in den Waldungen des Hauses Thorberg frei. Der Vogt zu Thorberg meldet gegen dieses Urteil die Appellation an M.G.H. an., 1540.08.23 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:23.08.1540
Titel:Das Gericht zu Krauchthal spricht Peter Grossniklaus von Dietertwald von der Anklage des unbefugten Fällens eines dürren Stocks in den Waldungen des Hauses Thorberg frei. Der Vogt zu Thorberg meldet gegen dieses Urteil die Appellation an M.G.H. an.
Archivalienart:Urkunde
 

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