Burgdorf Das Gericht zu Krauchthal erkennt, dass die Winterhalde und die Waldungen zu Hub bis an den Laufenstalden dem Haus Thorberg gehören, und dass die Leute von Hub in diesen Wäldern nur für ihren eigenen Bedarf und nicht zu Verkaufszwecken Holz schlagen dürfen., 1539.01.13 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:13.01.1539
Titel:Das Gericht zu Krauchthal erkennt, dass die Winterhalde und die Waldungen zu Hub bis an den Laufenstalden dem Haus Thorberg gehören, und dass die Leute von Hub in diesen Wäldern nur für ihren eigenen Bedarf und nicht zu Verkaufszwecken Holz schlagen dürfen.
Siegler:Sulpitius Haller, Venner zu Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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