Bern, Oberamt Das Gericht in Bern anerkennt das Recht von Hans Spies (Johann Spiess) auf ein Pfand, das er für eine Geldforderung an Peter Horwer beschlagnahmt hat. Datierung: "uff montag den andren tag des ersten winter manodes" Der erste Wintermonat ist sonst üblicherweise der November, der 02.1

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Bern, Oberamt
Fach (Urkunden):Bern, Oberamt
Entstehungszeitraum:02.12.1465
Titel:Das Gericht in Bern anerkennt das Recht von Hans Spies (Johann Spiess) auf ein Pfand, das er für eine Geldforderung an Peter Horwer beschlagnahmt hat. Datierung: "uff montag den andren tag des ersten winter manodes" Der erste Wintermonat ist sonst üblicherweise der November, der 02.11. ist aber 1465 ein Samstag, dagegen fällt der 02.12. auf einen Montag. Es dürfte daher ein Versehen in der Monatsbezeichnung und als Monat der Ausstellung der Urkunde eher der Dezember als der November angenommen werden.
Siegler:Heinrich Gross, Gerichtsschreiber zu Bern (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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