Aarwangen Vor Gericht zu Langenthal wird in einem Streit wegen Degenzückens erkannt, dass das Johanniterhaus Thunstetten befugt sei, Friedbrüche, die in seinem Bezirk geschehen, mit 100 Mark Busse zu belegen und zahlungsunfähige Frevler im Schloss Aarwangen gefangen zu legen., 1481.02.14 (Archivei

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:14.02.1481
Titel:Vor Gericht zu Langenthal wird in einem Streit wegen Degenzückens erkannt, dass das Johanniterhaus Thunstetten befugt sei, Friedbrüche, die in seinem Bezirk geschehen, mit 100 Mark Busse zu belegen und zahlungsunfähige Frevler im Schloss Aarwangen gefangen zu legen.
Siegler:Hans (Johann) Eigensatz, Vogt zu Wangen (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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