Aarwangen Spruch eines Schiedsgerichtes in einem Streit des Hartmann vom Stein, Edelknechts und des Rates zu Bern, und Gertrud, der Gattin des Niklaus von Erlach, um Anteil an Twing und Bann zu Thörigen und am See zu Aeschi. Es wird Gertrud je einen Viertel Anteil nebst 20 Gulden Barentschädigung

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Aarwangen
Fach (Urkunden):Aarwangen
Entstehungszeitraum:14.03.1467
Titel:Spruch eines Schiedsgerichtes in einem Streit des Hartmann vom Stein, Edelknechts und des Rates zu Bern, und Gertrud, der Gattin des Niklaus von Erlach, um Anteil an Twing und Bann zu Thörigen und am See zu Aeschi. Es wird Gertrud je einen Viertel Anteil nebst 20 Gulden Barentschädigung zuerkannt.
Siegler:Freiherr Wolf (Wolfhart) von Brandis (III) / Hartmann vom Stein (III) / Niklaus von Erlach (III)
Archivalienart:Urkunde
 

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